Kinderkleider- und Spielzeugbörse

Was muss ich mit der Artikelliste machen?

Nach der Anmeldung per e-Mail erhalten Sie die nötigen Dateien zum Ausdrucken.

verwenden Sie die Listenvorlage. Diese erhalten Sie mit der Nummernbestätigung per eMail

  • auf der Liste muss stehen: Listennummer und Buchstabe, kurze Beschreibung des Artikels (z.B. 199A, Hose blau, Gr. 140) und der Preis
  • auf der Liste pro Zeile nur einen Artikel aufschreiben
  • jeder Artikel braucht eine Etikette (Klebeetikette oder Anhängeetikette);
  • bei Schuhen oder 2teiligen Kleidern gehört an jedes Stück eine Etikette mit der gleichen Nummer;
  • auf der Etikette muss die Listennummer inkl. Buchstaben stehen (z.B. 199A). Sollten mehr Artikel als Buchstaben sein, kann man mit Doppelbuchstaben weiterfahren (z.B. 199AA, 199AB, 199AC, etc.), max. 40 Artikel (mehr nach Rücksprache);
  • auf der Etikette muss die Grösse der Kleider oder Schuhe angegeben werden;
  • als Letztes gehört auch der Preis auf die Etikette. Vom angeschriebenen Preis behält der Frauenverein Lyss 20%.

Die Listennummer bleibt 2 Jahre nach der letzten Verwendung gültig.

Auch wenn die Listennummer bereits bekannt ist, melden sie sich für die jeweilige Börse an unter: boerse@frauenverein-lyss.ch

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